- Jedes zweite Jahr bietet der Kreisverband der Obst- & Gartenbauvereine im Kreis Tübingen e.V. zusammen mit der Fachwartvereinigung im Kreis Tübingen e.V. einen dreitägigen Schnittkurs für die Streuobstliebhaber an. Innerhalb kürzester Zeit war der Kurs mit 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefüllt, so dass sogar eine Warteliste geführt wird. Das kühl-feuchte Wetter hatte überhaupt keinen negativen Einfluss, die Stimmung war bestens. Unter der Anleitung von Armin Raidt mit Unterstützung von Judith Skell, Juliane Breuer und Esther Wetzstein lernten die Streuobstbegeisterten Bäume zu schneiden, so dass sie diese jetzt fachgerecht pflegen können. Der Vorsitzende des KOV, Gerold Maier, wünschte allen Teilnehmenden viel Erfolg bei der Arbeit und bedankte sich für die hervorragende Zusammenarbeit bei der Fachwartevereinigung sowie bei Ulrike Geiger, als Vertreterin des OGV-Kiebingen.
- LOGL-Einladung zum 7. Obst- und Gartentag am 28.03.2023 - Online: Obst & Gartentag 2023.pdf (cdndata.io)
- Im März sind wieder die LOGL-Streuobstpflegetage. Diesmal ist die Meldung geschnittener Bäume besonders einfach. Unter: Streuobstpflegetage (logl-bw.de) findet man Informationen. Rückmeldungen können in: Streuobstflegetage | LOGL BW e.V. (gardabauverein.de) eingetragen werden.
- Bei Fragen zu Veranstaltungen oder Anregungen können sie sich gerne bei
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden.
Vergangenes:
- KOV-Schnittkurs von Donnerstag, 23. Februar bis Samstag, 25. Februar 2023.Das Schwerpunkt-Thema bei diesem Kurs ist der fachgerechte Schnitt von Apfel- und Birnbäumen (Halb- und Hochstämme) wie man sie auf unseren heimischen Streuobstwiesen antrifft. Der Kurs ist auch für Anfänger geeignet und kann als Zugangsvoraussetzung für eine eventuelle spätere Fachwartausbildung anerkannt werden. Inhalte des Kurses in Theorie und Praxis sind: Einführung in den Obstbau, Grundlagen, Pflanzschnitt, Erziehungsschnitt, Erhaltungsschnitt und Verjüngungsschnitt einschließlich einer Unterrichtseinheit über Misteln. Der theoretische Unterricht findet im Gartentreff Malus des OGV Kiebingen, der praktische Unterricht im Lehrgarten des OGV Kiebingen und in den angrenzenden Streuobstwiesen statt. Der Unterricht beginnt täglich um 8:30 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Die Kosten des Kurses betragen 100,00 €. Für Mitglieder in einem Obst- und Gartenbauverein, oder Weinbauverein 80,00 €. Geleitet wird der Kurs von LOGL (Landesverband der Obst- und Gartenbauvereine) geprüften Obstbaumpflegern. Der Unterricht gliedert sich in zwei theoretische Einheiten am Vormittag und mehrere Praxiseinheiten am Nachmittag und einen Praxistag am Samstag. Alle weiteren Informationen (Ansprechpartner, Anfahrt, Stundenplan, Ausrüstung) erhalten Sie nach der Anmeldung. Die Platzvergabe richtet sich nach Eingang der Anmeldungen. Anmeldungen bitte bis spätestens Freitag, 17. Februar 2023. Anmeldung ab sofort per E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Termin: Weinsberger Obstbautag am 14.02.2023 im Online-Format weiter (weitere Infos zum Programm und Anmeldung siehe Anhang oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/seiten/aktuellemeldung/53-weinsberger-obstbautag-online/).
- Im März sind wieder die LOGL-Streuobstpflegetage. Diesmal ist die Meldung geschnittener Bäume besonders einfach. Unter: Streuobstpflegetage (logl-bw.de) findet man Informationen. Rückmeldungen können in: Streuobstflegetage | LOGL BW e.V. (gardabauverein.de) eingetragen werden.
Das war im Jahr 2022
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Im März sind wieder die LOGL-Streuobstpflegetage. Diesmal ist die Meldung geschnittener Bäume besonders einfach. Unter: Streuobstpflegetage (logl-bw.de) findet man Informationen. Rückmeldungen können in: Streuobstflegetage | LOGL BW e.V. (gardabauverein.de) eingetragen werden.
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Einen Mistelschnittkurs würden wir gerne im 3. oder 4. Quartal anbieten. Bei Interesse bitte direkt eine Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden, damit wir eine Übersicht über gewünschte Orte bekommen können. -
Gerne weisen wir noch auf weitere Termine hin: Obst- & Gartentag Weinsberg am 22.03.2022 ab 09:30 Uhr als Online Veranstaltung Programm_OGTag2022_Online.pdf (logl-bw.de) Das Programm wird sehr interessant. Für Streuobstinteressenten gibt es am 29.04.2022 den Tag der Streuobstwiese. Informationen dazu gibt es unter: Tag der Streuobstwiese (logl-bw.de) sowie Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe | Deutsche UNESCO-Kommission
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Bei Fragen zu Veranstaltungen oder Anregungen können sie sich gerne bei
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24.01.-04.02.2022: Obst- & Gartenfachwartkurs
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16.-18.12.2021: Dreitägiger Schnittkurs.
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11.11.2021 Beginn: 19:00 Uhr Mitgliederversammlung im Schützenhaus Weilheim
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Unsere Winterwanderung startet am 27.01.2019 um 13:00 Uhr am Bogentor in Hagelloch. Joachim Reutter führt uns von dort Richtung Lehrgarten OGV-Tübingen, Botan. Garten Tübingen Arboretum zum Grünen Baum in Hagelloch. Distanz ca. 6 km, Höhendifferenz ca. 120 m. Da die Gaststätte Grüner Baum eine ungefähre Aussage braucht wieviele Gäste kommen, bräuchte ich eine kurze Rückmeldung über die Anzahl der Teilnehmer an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 07472 3184. -
Streuobstpflegetage 2019: Wir, der KOV-Tübingen, freut sich, wenn die OGVs aus unserem Landkreis wieder zahlreich an dieser Aktion teilnehmen. Die Auftaktveranstaltung ist dieses Jahr im CCOG-Kiebingen am 09.03.2019.
Aktuelles:
- Jedes zweite Jahr bietet der Kreisverband der Obst- & Gartenbauvereine im Kreis Tübingen e.V. zusammen mit der Fachwartvereinigung im Kreis Tübingen e.V. einen dreitägigen Schnittkurs für die Streuobstliebhaber an. Innerhalb kürzester Zeit war der Kurs mit 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefüllt, so dass sogar eine Warteliste geführt wird. Das kühl-feuchte Wetter hatte überhaupt keinen negativen Einfluss, die Stimmung war bestens. Unter der Anleitung von Armin Raidt mit Unterstützung von Judith Skell, Juliane Breuer und Esther Wetzstein lernten die Streuobstbegeisterten Bäume zu schneiden, so dass sie diese jetzt fachgerecht pflegen können. Der Vorsitzende des KOV, Gerold Maier, wünschte allen Teilnehmenden viel Erfolg bei der Arbeit und bedankte sich für die hervorragende Zusammenarbeit bei der Fachwartevereinigung sowie bei Ulrike Geiger, als Vertreterin des OGV-Kiebingen.
- LOGL-Einladung zum 7. Obst- und Gartentag am 28.03.2023 - Online: Obst & Gartentag 2023.pdf (cdndata.io)
- Im März sind wieder die LOGL-Streuobstpflegetage. Diesmal ist die Meldung geschnittener Bäume besonders einfach. Unter: Streuobstpflegetage (logl-bw.de) findet man Informationen. Rückmeldungen können in: Streuobstflegetage | LOGL BW e.V. (gardabauverein.de) eingetragen werden.
- Bei Fragen zu Veranstaltungen oder Anregungen können sie sich gerne bei
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Vergangenes:
- KOV-Schnittkurs von Donnerstag, 23. Februar bis Samstag, 25. Februar 2023.Das Schwerpunkt-Thema bei diesem Kurs ist der fachgerechte Schnitt von Apfel- und Birnbäumen (Halb- und Hochstämme) wie man sie auf unseren heimischen Streuobstwiesen antrifft. Der Kurs ist auch für Anfänger geeignet und kann als Zugangsvoraussetzung für eine eventuelle spätere Fachwartausbildung anerkannt werden. Inhalte des Kurses in Theorie und Praxis sind: Einführung in den Obstbau, Grundlagen, Pflanzschnitt, Erziehungsschnitt, Erhaltungsschnitt und Verjüngungsschnitt einschließlich einer Unterrichtseinheit über Misteln. Der theoretische Unterricht findet im Gartentreff Malus des OGV Kiebingen, der praktische Unterricht im Lehrgarten des OGV Kiebingen und in den angrenzenden Streuobstwiesen statt. Der Unterricht beginnt täglich um 8:30 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Die Kosten des Kurses betragen 100,00 €. Für Mitglieder in einem Obst- und Gartenbauverein, oder Weinbauverein 80,00 €. Geleitet wird der Kurs von LOGL (Landesverband der Obst- und Gartenbauvereine) geprüften Obstbaumpflegern. Der Unterricht gliedert sich in zwei theoretische Einheiten am Vormittag und mehrere Praxiseinheiten am Nachmittag und einen Praxistag am Samstag. Alle weiteren Informationen (Ansprechpartner, Anfahrt, Stundenplan, Ausrüstung) erhalten Sie nach der Anmeldung. Die Platzvergabe richtet sich nach Eingang der Anmeldungen. Anmeldungen bitte bis spätestens Freitag, 17. Februar 2023. Anmeldung ab sofort per E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Termin: Weinsberger Obstbautag am 14.02.2023 im Online-Format weiter (weitere Infos zum Programm und Anmeldung siehe Anhang oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/seiten/aktuellemeldung/53-weinsberger-obstbautag-online/).
- Im März sind wieder die LOGL-Streuobstpflegetage. Diesmal ist die Meldung geschnittener Bäume besonders einfach. Unter: Streuobstpflegetage (logl-bw.de) findet man Informationen. Rückmeldungen können in: Streuobstflegetage | LOGL BW e.V. (gardabauverein.de) eingetragen werden.
Das war im Jahr 2022
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Im März sind wieder die LOGL-Streuobstpflegetage. Diesmal ist die Meldung geschnittener Bäume besonders einfach. Unter: Streuobstpflegetage (logl-bw.de) findet man Informationen. Rückmeldungen können in: Streuobstflegetage | LOGL BW e.V. (gardabauverein.de) eingetragen werden.
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Einen Mistelschnittkurs würden wir gerne im 3. oder 4. Quartal anbieten. Bei Interesse bitte direkt eine Mail an:
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Gerne weisen wir noch auf weitere Termine hin: Obst- & Gartentag Weinsberg am 22.03.2022 ab 09:30 Uhr als Online Veranstaltung Programm_OGTag2022_Online.pdf (logl-bw.de) Das Programm wird sehr interessant. Für Streuobstinteressenten gibt es am 29.04.2022 den Tag der Streuobstwiese. Informationen dazu gibt es unter: Tag der Streuobstwiese (logl-bw.de) sowie Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe | Deutsche UNESCO-Kommission
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Bei Fragen zu Veranstaltungen oder Anregungen können sie sich gerne bei
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24.01.-04.02.2022: Obst- & Gartenfachwartkurs
-
16.-18.12.2021: Dreitägiger Schnittkurs.
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11.11.2021 Beginn: 19:00 Uhr Mitgliederversammlung im Schützenhaus Weilheim
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Unsere Winterwanderung startet am 27.01.2019 um 13:00 Uhr am Bogentor in Hagelloch. Joachim Reutter führt uns von dort Richtung Lehrgarten OGV-Tübingen, Botan. Garten Tübingen Arboretum zum Grünen Baum in Hagelloch. Distanz ca. 6 km, Höhendifferenz ca. 120 m. Da die Gaststätte Grüner Baum eine ungefähre Aussage braucht wieviele Gäste kommen, bräuchte ich eine kurze Rückmeldung über die Anzahl der Teilnehmer an
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Streuobstpflegetage 2019: Wir, der KOV-Tübingen, freut sich, wenn die OGVs aus unserem Landkreis wieder zahlreich an dieser Aktion teilnehmen. Die Auftaktveranstaltung ist dieses Jahr im CCOG-Kiebingen am 09.03.2019.
Landesweite Streuobstpflegetage 2019:
12. Landesweite Streuobstpflegetage im März
Rückblick 2018:
Gratis Pflegebehandlung für alte Obstbäume - am 24. Februar wurden mit einer großen Auftaktveranstaltung die 11. Landesweiten LOGL-Streuobstpflegetage offiziell in Altbach eröffnet.
Jedes Jahr im Monat März schneiden die teilnehmenden Obst- und Gartenbauvereine und viele LOGL-Geprüfte Obst- und Gartenfachwarte in dieser bemerkenswerten Aktion ehrenamtlich landesweit Streuobstbäume und melden sie anschließend dem LOGL.
Ziel der Aktion ist es, auf die Bedeutung der Obstbaumpflege zu deren Erhalt aufmerksam zu machen! Die größten zusammenhängenden Streuobstbestände in ganz Europa stehen in Baden-Württemberg und prägen dieses einzigartige Landschaftsbild. Dieser wertvolle Lebensraum lässt sich aber nur erhalten, wenn die Obstbäume in Abständen gepflegt werden. Besonderes auch die Sanierung älterer Obstbäume steht deshalb bei der landesweiten Aktion im Vordergrund. Gerade in ungepflegten Altbeständen ist ein zunehmender Mistelbesatz zu beklagen. Hier ist aktuell die Entfernung von Misteln, die den Obstbaum zusätzlich schwächen, ein unbedingtes Muss! In den letzten Jahren waren es landesweit jährlich zwischen 5.000 und 9.000 Streuobstbäume, die so in rein ehrenamtlicher Leistung gepflegt wurden – ein bemerkenswerter und nachhaltiger Beitrag zum Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft! Die Rückmeldungen in diesem Jahr ergaben, dass über 10.000 Bäume geschnitten und gepflegt wurden.
Der LOGL möchte sich dafür ganz herzlich bei allen Vereinen, Verbänden und Fachwartvereinigungen bedanken, die hierzu beigetragen und im März 2018 Streuobstbäume gepflegt haben!
Eine Liste der Teilnehmer 2018 finden Sie hier
Eine Auswahl an Bildern finden Sie hier:
Einweihung 4. CCOG für Obst & Garten
CompetenzCentren für Obst & Garten - Info
CCOG in Kiebingen: Im Rahmen des Kiebinger Apfelfests wurde am 24.9.17 bei strahlendem Wetter das vierte CompetenzCentrum für Obst & Garten (CCOG) auf dem schönen Gelände des Obst- und Gartenbauvereins Kiebingen eröffnet. Bei der Eröffnung (Foto v. Fletschinger), moderiert von der LOGL-Vizepräsidentin Sigrid Erhardt, gab es zahlreiche Grußwortredner: der Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser, der Rottenburger Oberbürgermeister Neher, der Ortsvorsteher Thomas Stopper, der Vorsitzende des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine Tübingen e.V. Gerold Meier sowie die Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins Kiebingen e.V. Ulrike Geiger. LOGL-Geschäftsführer Rolf Heinzelmann stellte die Ziele der CCOGs als regionale Stützpunkte eines landesweiten Kompetenznetzwerks für Obst und Garten vor. Mit dem Aufbau dieses landesweiten Netzwerks möchte der LOGL, neben einem zielgerichteten Wissenstransfer, landesweit das Bewusstsein und die Wertschätzung für die geleistete Arbeit der OGV in den Gärten und auf den Obstwiesen weiter stärken. Diese LOGL-Außenzentren sollen für unsere OGVs und die interessierte Bevölkerung als Bildungsstandorte gut erreichbar sein und effektive und kompetente Unterstützung bieten. Die Fachwartevereinigung Tübingen e.V. präsentierte sich an dem Stand „Treffpunkt Grün“ mit Informationen zu Obst &Garten - von der Obstsortenbestimmung bis zur Beantwortung von Fragen aus dem Publikum. Der OGV Kiebingen bewirtete die zahlreichen Gäste mit Mostbraten, Kaffee und Kuchen. Ein herzliches Dankeschön seitens des LOGL gilt allen Beteiligen und Helfern für diese gelungene Eröffnungsfeier!
Am Freitag, 27.01.2017, begann die Obst- & Gartenfachwartausbildung.
Joachim Löckelt, Kreisfachberater vom Landratsamt Tübingen, Oberbürgermeister Michael Bulander, gleichzeitig Vorsitzender des Streuobstparadies e.V., Rolf Heinzelmann, Geschäftsführer des LOGL sowie Gerold Maier, Vorsitzender des KOV-Tübingen, konnten über 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Region Neckar-Alb, dies sind die Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalb, begrüßen.
Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg bei der Ausbildung.
(Für den KOV-Tübingen Gerold Maier)
Neujahrsgrüsse
Zum neuen Jahr wünschen wir allen Obst- und Gartenbaufreunden alles Gute, Glück, Gesundheit und Frieden. Möge uns das neue Jahr eine gute Ernte und viel Freude auf unseren Wiesen, in unseren Gärten, Gütle und "Stückle" bringen.
Der Vorstand
"Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir." (Goethe)
"Zum neuen Jahr ein neues Herze,
ein frisches Blatt im Lebensbuch.
Die alte Schuld sei ausgestrichen
und ausgetilgt der alte Fluch.
Zum neuen Jahr ein neues Herze,
ein frisches Blatt im Lebensbuch!
Zum neuen Jahr ein neues Hoffen!
Die Erde wird noch immer wieder grün.
Auch dieser März bringt Lerchenlieder.
Auch dieser Mai bringt Rosen wieder.
Auch dieses Jahr läßt Freuden blühn.
Zum neuen Jahr ein neues Hoffen.
Die Erde wird noch immer grün.
(Karl Gerok)
Ein Jahresendspaziergang
Bilder Jürgen Hirning
Lange Schatten wirft der Wanderer..
Ein alter Apfelbaum am Rande eines Eichenhages...
Schade drum...
Langsam holt sich die Wiese die Früchte zurück..
Nun aber weiter...
Schön doch gefährlich: die schmarotzende Mistel...
Dieser Baum wird mit der Menge des Misteln nicht mehr aus eigenen Kräften fertig...
Das Ende des alten Baumes ist unabwendbar....
Hagebutten erfreuen das Auge des Wanderers...
Niedergang einer einstmals schönen Streuobstwiese...
Letzte Bittenfelder am Weg...
Schöne alte Birnbäume...
Vom Sommer...
50 Jahre Gemeinschaftsobstanlage Nellingsheim
Jüngst konnte die Gemeinschaftsobstanlage Nellingsheim ihr 50-jähriges Bestehen feiern. Auch vom Kreisobstbauverband aus hatten wir zu diesem nicht alltäglichen Jubiläum eingeladen, bestehen doch mit den für das Gedeihen der Anlage Verantwortlichen enge und vertrauensvolle Beziehungen. Oft schon waren wir mit Besuchergruppen oder bei Tagen der offenen Türen, Vorerntebesichtigungen oder Blütenrundgängen "oben" im "Stäble" und staunten stets über das dort Geleistete. Weit über die Grenzen hinaus bekannt ist das einmalige Wildbienenhotel von Alfred Steck.
Wir wünschen der Gemeinschaftsobstanlage weiterhin gute Blüte und schöne Frucht.
Bilder Jürgen Hirning
Besonders freuten sich alle über des Besuch von Hans Kost, ehemaliger Obst- und Gartenbauberater des Landkreises. Hans Kost war zusammen mit seinem Kollegen Hellmut Sarfert jahrzehntelang der Ansprechpartner, Freund und Förderer der Obst- und Gartenbauvereine, Mit-Planer von Lehrgärten und immer mit Rat und Tat zur Stelle wenn er in Nellingsheim gebraucht wurde.
Gut gelaunt begrüsste Berthold Kienzle, der Verantwortliche für die Obstanlage die vielen Gäste, besonders Hans Kost, Gerold Maier vom KOV, die Vorsitzenden und Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine sowie Herrn Bürgermeister Gunter Schmid. Auch anwesende Kreisräte sowie Kreisberater Joachim Löckelt und die ebenfalls gekommenen Fachwarte wurden herzlichst bei herrlichstem Wetter begrüsst. "Helmut Däuble, unser langjähriger Vorsitzender des Kreisverbandes ist auch da, aber schon unten im Bürgerhaus", so Kienzle. "Mit dem kennet ihr nochher no schwätza"
Der Vorsitzende des Kreisobstbauverbandes Tübingen begrüsste ebenfalls alle Anwesenden, bedankte sich bei Berthold Kienzle für all die gelungene Organisation und machte mich launigen Worten Appetit auf den Rundgang durch die Anlage.
Bürgermeister Gunter Schmid war voll des Lobes über die bestens geführte Anlage, der man ihr Alter gewiss nicht ansehe. Auch er bedankte sich bei den Verantwortlichen von Herzen. "Was Sie hier jeden Jahr zustande bringen nötigt uns immer wieder den grössten Respekt ab", so Schmid. "Wir beginnen jetzt in den Schulen die Kinder wieder mehr an den heimischen Obstbau heran zu führen weil wir merken, dass da so langsam elementare Kenntnisse verloren gehen. "Bei Ihnen sind die Kindergarten- und Schulkinder immer willkommen, das kann man gar nicht hoch genug schätzen", so Schmid voll des Lobes.
Kreisfachberater Joachim Löckelt fand viele Gelegenheiten auf wissenswerte Beobachtungen hin zu weisen, sei es das Erkennen von beginnenden Baumkrankheiten, zu viel Behang oder auch besonders schöne Baum-Exemplare. Seinen hochkompetenten Ausführungen wurde mit grösster Aufmerksamkeit gelauscht.
Eine Pracht...und gewiss nicht die einzige...
Alfred Steck in seinem Element. Mit bester Laune und voller Eifer berichtete er über sein Wildbienenhotel und alles was er zum Thema Wildbienen in der Obstanlage gebaut hat und laufend betreut und hegt. Auch ihm wurde grosses Interesse zuteil.
Markus Lohmüller, Wildbienenexperte aus Rottenburg verblüffte mit seinem umfassenden Wissen über die fleissigen Tiere und beantwortete alle Fragen.
Zum Ende des Rundgangs wurde es noch einmal höchst interessant. Fachwart, Obstbauer und Brenner Karl-Heinz Schüssler aus Bodelshausen zeigte alle Methoden, den Reifegrad von Obst zu bestimmen. "Am oifachschda ischs wenn ma amol neibeisst" und daneben trotzdem den Zuckergehalt misst oder mittel Blaulauge den Reifegrad bestimmt. Viel Beifall auch ihm...
Zusammen verbrachten wir noch einen wunderschönen Nachmittag ums Bürgerhaus Nellingsheim herum wo wir im Garten sassen und es uns bei Zwiebelkuchen, Roten und selbst gebackenem Kuchen nebst allerlei Getränken gut gehen liessen.
Jürgen Hirning, Schriftführer KOV.
§ 6 TDG (Teledienst-Gesetz)
Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie
89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der
Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 27a UstG (Umsatzsteuer-Gesetz)Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundeszentralamt für Steuern Unternehmern, die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden oder die nur Umsätze ausführen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Satz 2 gilt für juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, entsprechend. Im Falle der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 4 ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben.
(2) Die Landesfinanzbehörden übermitteln dem Bundeszentralamt für Steuern die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Absatz 1 erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Diese Angaben dürfen nur für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, für Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 (ABl. EU Nr. L 264 S. 1), für die Umsatzsteuerkontrolle, für Zwecke der Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden anderer Staaten in Umsatzsteuersachen sowie für Übermittlungen an das Statistische Bundesamt nach § 2a des Statistikregistergesetzes verarbeitet oder genutzt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt den Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-
Identifikationsnummern und die Daten, die sie für die Umsatzsteuerkontrolle benötigen.
§ 10 MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag)[Informationspflichten]
(1) Diensteanbieter haben für Mediendienste folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
(2) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Mediendienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Mediendienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Mediendienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchst. d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchst. f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
(3) Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 und unbeschadet des Absatzes 2 einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Mediendienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher kann nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
(4) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Bestandteil eines Mediendienstes sind oder die einen solchen Dienst darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten:
1. kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein,
2. die natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein,
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden und
4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.
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